Umgang mit dem Veterinäramt
"Sophie"
vs.
Veterinäramt
Hallo liebe Leser,
hiermit möchte ich meine durchweg negativen Erfahrungen mit der Veterinärabteilung (in anderen Städten auch Veterinäramt genannt) mit euch teilen und wichtige Tipps im Umgang mit diesem verwerflichen "Amt" geben.
Meinen kompletten Fall mit dem gesamten Schriftwechsel, inkl. Tierarztberichte und Akteneinsicht habe ich dazu hochgeladen und Interessierte können sich das gerne durchlesen. Punkte und Fakten finden sich dort, hier wird alles nur "angerissen".
1. Tipp: Bei einem freiwilligen Tierarztbesuch, z.B. zwecks Zweitmeinung, dem Veterinäramt niemals den Namen des Tierarztes nennen, nicht am Telefon und auch nicht schriftlich !!! Hierzu seid ihr nicht verpichtet !!!
Haltet ihr euch hieran nicht, könnt ihr zu 100 % davon ausgehen, dass alles, was ihr mitgeteilt habt, gegen euch verwendet wird. Und bei dem von euch mitgeteilten Tierarzt wird dann definitiv angerufen !!! Durch eure freiwillige Auskunft wird dieser Anruf zu einer völlig legitimen "Datenschutzverletzung" durch das Veterinäramt gegen die ihr ausnahmslos macht- und hilflos seid. Ihr müsst das als völlig korrekte Arbeitsweise hinnehmen, eine Strafanzeige ist absolut vertane Zeit.
Wissen müsst ihr, dass das Veterinäramt nicht mit euch, sondern in allem gegen euch arbeitet, auch wenn ihr ein gegenteiliges Gefühl habt. Das Veterinäramt darf hier zu jeder Zeit hinter eurem Rücken agieren und muss euch davon noch nicht einmal in Kenntnis setzen. Komisch ist, dass Tiere vor dem Gesetz eine Sache sind, im Tierschutz jedoch über dem Menschen stehen. Oder habt ihr im Umgang mit Ämtern schon mal erlebt, dass ein Amt den Datenschutz wegen euch "ausgehebelt" hat ??? Alle Ämter sind dazu berechtigt.
2. Tipp: Verlasst euch niemals auf die vom Veterinäramt gesetzten Fristen !!!
Natürlich müsst ihr euch an diese halten, ihr solltet euch nur nicht darauf verlassen, dass ihr auch tatsächlich bis dahin Zeit habt.
Bsp: Ihr bekommt eine Frist zum Einreichen eines tierärztlichen Berichts, der eigentlich ein Ersatz für die Kontaktaufnahme des Veterinäramtes zu eurem Tierarzt ist. Geht davon aus, dass dennoch dort angerufen und dieser Bericht kompett ignoriert und hinfällig wird. So ein Bericht kostet mindestens 30,- € und hat man die im Vorfeld zusammen mit der Tierarztrechnung bereits bezahlt, ist das schon ein bisschen ärgerlich. Auch hier ist strafrechtlich nichts zu machen, höchstens zivilrechtlich und diesen Weg werde ich noch gehen.
Hier könnte man sich vielleicht absichern, indem man sich das vom Veterinäramt schriftlich geben lässt, dass auf die Kontaktaufnahme zum Tierarzt durch Einreichen des tierärztlichen Berichts bis Fristende oder generell verzichtet wird. Hier ist aber fraglich, ob das Veterinäramt übrhaupt auf seine Macht verzichtet. Wie bereits erwähnt, ist eine vom Veterinäramt gesetzte Frist nicht nur kein Garant, sondern absolut wertlos.
Die Arbeitsweise des Veterinäramtes kann man getrost als hinterf... bezeichnen. Hier andere Wörter zu nutzen, würde die Realität verharmlosen und ist daher absolut nicht angebracht. :-)
3. Tipp: Freundet euch damit an, dass das Veterinäramt lügt !!!
Das sage ich so bestimmt, damit ihr euch nicht wundert, wenn es auch genau so kommt. Ich rede hier von eigenen Erfahrungen mit Veterinärassistentinnen, Amtstierärztinnen und auch dem stellvertretenden Amtsleiter und alle haben sie die selbe abartige, hinterf... Arbeitsweise gemeinsam: Lügen, Vorwürfe und Unterstellungen. Wer hört sich sowas schon gerne an ?
Bsp: Das Veterinäramt rief nach 3 bis 4 Monaten bei meiner alten Tierärztin an und bekam dort natürlich keine weiterführenden Informationen. Anstatt daraufhin dann mich zu kontaktieren, bekam ich einen gelben Brief mit einer Anhörung zu einer beabsichtigten Ordnungsverfügung (Untersuchung meiner Hündin), indem gelogen wurde, dass ich seit dem nicht mehr beim Tierarzt gewesen sei. Tatsächlich war ich in der Zwischenzeit über 10 mal bei meiner neuen Tierarztpraxis. Die Tierarztrechnungen habe ich dann übrigens geschwärzt eingereicht und es wurde nichts beanstandet. Wie gesagt, wer hört sich schon gerne Lügengeschichten über seine eigene Person an ?
4. Tipp: Versucht aufgrund des Datenschutzes erst einmal geschwärzte Tierarztrechnungen und Tierarztberichte einzureichen !!!So kann nicht einfach der Datenschutz ausgehebelt und bei eurem Tierarzt angerufen werden.
Werden diese Unterlagen daraufhin ungeschwärzt verlangt, könnt ihr diese dann ja immer noch nachreichen. Mit Einreichen der geschwärzten Dokumente seid ihr eurer Pflicht aber erst einmal nachgekommen und habt die Frist eingehalten. Zudem ist das erst einmal der einzige Schutz eurer Daten (z.B. vor Anrufen bei eurem Tierarzt). Dem Veterinäramt sind sämtliche privaten Daten von euch völlig egal.
5. Tipp: Reizt die gesetzten Fristen immer voll und ganz aus !!!
Das ist von Vorteil, um sich Zeit und Luft zu verschaffen, z.B. wenn man erst in ein paar Tagen einen Tierarzttermin bekommt. Die Frist gilt immer bis zum Tag vom Fristende 23.59 h.
Das Ausreizen der Fristen ist zudem ein Zeichen, dass keine ganz so vorbildliche "Zusammenarbeit" vorliegt und dennoch ist von eurer Seite alles korrekt. So könnt ihr das Veterinäramt etwas ausbremsen und dieses Mittel ist so ziemlch das Einzige, dass euch frei zur Verfügung steht und gesetzlich korrekt ist.
6. Tipp: Vorbildlichkeit bzw. gute Zusammenarbeit wird bestraft !!!
Bsp: Ihr bekommt eine Frist von 1 Woche für die Untersuchung eures Hundes, bekommt noch am gleichen Tag einen Tierarzttermin und reicht die Unterlagen ein. Dann könnt ihr mindestens davon ausgehen, dass für weitere Vorgänge die gleiche Frist bestehen bleibt. Aber selbst eine Verkürzung der Frist ist jederzeit möglich.
7. Tipp: Reicht alle Unterlagen per Fax (oder e-mail) ein !!!
So habt ihr Beweise und könnt es jederzeit belegen.
8. Tipp: Festlegung auf e-mail Korrespondenz
Meist ist eine e-mail Adresse im Schreiben (z.B. Kontrollbeleg) des Veterinäramts angegeben. Wenn ihr e-mail nutzen wollt, könnt ihr dies tun und bekommt darüber dann Antwort. Gelbe Briefe gibt`s nach wie vor per Post :-) Aber immer bedenken, dass dann nicht nur euch, sondern auch der Gegenseite diese schnelle e-mail Kommunikation zur Verfügung steht. Wer mehr Luft will, belässt es beim Briefverkehr, muss aber auch bedenken, dass alles schriftlich und möglichst per Einschreiben einzureichen ist, um einen Nachweis zu haben.
Fax ist für Korrespondenz und zum Einreichen von Unterlagen tatsächlich am besten, da man es nach dem Versand einfach wieder abschalten kann und einen Nachweis hat. Die Gegenseite muss jedoch auf den Briefverkehr zurückgreifen.
9. Tipp: Immer so wenig wie möglich und so viel wie nötig machen !!!
Wenn ihr z.B. einen tierärztlichen Bericht einreichen sollt, reicht auch nur diesen ein und nicht noch 2 Tierarztrechnungen extra, die ihr noch von einem vorangegangenen Tierarzt habt. Denn zum Einen ist das nicht gefordert und zum Anderen könnt ihr euch dadurch einzig und allein ein Eigentor schießen. Steht in einer der Tierarztrechnungen z.B. eine schmerzhaft, chronische (Fehl-)diagnose, kann das Veterinäramt von euch fordern, diese bis zum Lebensende eures Tieres zu behandeln. Ihr seht, eine kleine Unachtsamkeit mit fatalen Folgen. Und wie wollt ihr belegen, dass es sich um eine Fehldiagnose handelt ? Und dann geht er los, der Kampf, der so gut, wie gar nicht gewonnen werden kann: besorgen von Gegengutachten bei mindestens 2 anderen Tierärzten, denn 1:1 hat kein Gewicht beim Veterinäramt. Es kann sogar sein, dass selbst mehrere Gegengutachten nicht zur Kenntnis genommen werden und dann alles zwangsläufig auf den Rechtsweg (Klage) hinausläuft. Aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Es kann ein tierärztlicher Gutachter bestellt werden, der die gleiche Fehldiagnose stellt und alles war umsonst. Und das alles wegen einem kleinen Fehler mit so fatalen Folgen. Wichtig ist, dass natürlich auch oder erst recht Tierärzte fehlbar sind, auch die, die vom Gericht beauftragt wurden. Viele von uns hatten bereits das "Vergnügen" und mussten wegen ein und der selben Erkrankung ihres Vierbeiners mehrere Tierärzte aufsuchen bis es zur richtigen Diagnose kam. Ich habe das z.B. mit meiner Hündin mit fast täglichem Durchfall und sehr häufigem Erbrechen durchgemacht. Erst die 4. oder sogar 5. Tierärztin lag richtig, hat uns das Pulver "Almazyme" verschrieben und am 2. oder 3. Tag war alles wieder gut. Skepsis gegenüber Tierärzten ist also mehr als nur angebracht.
Bsp: Auf eurer Tierarztrechnung steht eine falsche (meist chronische)Erkrankung und nur ihr könnt das wissen, da eure Behandlung der Krankheit keinen Erfolg hatte. Dann wird mit 100%iger Wahrscheinlichkeit das Veterinäramt dennoch von euch verlangen, diese Krankheit als Auflage dauerhaft zu behandeln. Denn im Vordergrund des Veterinäramtes steht nicht das Wohl der Tiere, sondern Bürokratie und die Vorliebe dafür, Erkrankungen zu sammeln und Maßnahmen gegen euch zu ergreifen. Unterlagen von Tierärzten sind also ein willkommenes Fressen für das Veterinäramt. Und ihr könnt euch nicht einmal beschweren, bzw. läuft eure Beschwerde ins Leere, denn ihr habt diese Unterlagen sogar freiwillig eingereicht.
Daher: Immer nur so wenig wie möglich und so viel wie nötig machen.
Tipp 10: Im Notfall einfach einen anderen Tierarzt aufsuchen !!!
Wurdet ihr vom Veterinäramt aufgesucht und euch wurde ein Kontrollbeleg ausgehändigt, in dem steht, was alles von einem Tierarzt untersucht werden soll, dann macht ihr natürlich einen Termin. Sollte euch dieser Arzt jedoch unsympathisch, völlig fremd sein oder sehr viel mehr machen als der Auftrag ist, empfiehlt es sich, die Untersuchung schnellstmöglich abzubrechen. Ihr braucht hier keinerlei Bedenken haben, denn zum Einen weiß dieser Tierarzt nicht, dass ihr wegen des Veterinäramtes da seid und zum Anderen habt ihr das Recht der freien Tierarztwahl. Gerade bei Tierarztpraxen, wo man mal den und mal den Tierarzt zugewiesen bekommt, kann es sein, dass man mal an den Falschen gerät (wie bei mir).
Tipp 11: Dem Tierarzt niemals ein Schreiben des Veterinäramtes (z.B. Kontrollbeleg) aushändigen !!!
Der Grund dafür ist, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass ihr vom Tierarzt einen Negativstempel als Tierschutzfall aufgedrückt bekommt. Genau so war es bei mir, der Tierarzt machte daraufhin sehr viel mehr an meiner Hündin, ignorierte mich und meine Rechnung war ungefähr doppelt so hoch, also ein "Freibrief" für ihn. Daher niemals ein Schreiben des Veterinäramtes vorzeigen.
Tipp 12: Immer den Tierarzt eures Vertrauens aufsuchen !!!
Was darf das Veterinäramt ???
Trauriger- und ungerechterweise darf das Veterinäramt so gut, wie alles.
Beispiele:
1. Einfach bei all euren Tierärzten anrufen
2. Sich über sämtliche Fristen hinwegsetzen
3. Euch einen gelben Brief mit einem Anhörungsschreiben zu einer
beabsichtigten Ordnungsverfügung zukommen lassen
4. Jederzeit (zu den Geschäftszeiten des Veterinäramtes) vor eurer
Tür stehen und mit entsprechender Vollmacht (z.B.
Ordnungsverfügung, Durchsuchungsbeschlüsse) eine Kontrolle der Wohnräume vornehmen
und jetzt kommt`s: ggfs auch eure PCs durchsuchen
Das Veterinäramt darf so gut, wie alles, da es lediglich einen
"Anfangsverdacht" braucht, um handeln zu können. Nur mit einer
Mutmaßung / Annahme ist also bereits jegliches Handeln gerechtfertigt,
es braucht also nicht einmal den kleinsten Beweis. Damit
unterscheidet sich dieses Amt ausnahmslos von allen anderen, denn
für alle anderen Ämter braucht es Beweise (Staatsaanwaltschaft,
Gericht, Finanzamt, Ordnungsamt etc.). Daher ist beim Veterinäramt
auch Willkür vorprogrammiert und Handlungen werden
vorgenommen, einfach nur weil`s geht. Letztendlich braucht das Veterinäramt nicht einmal Ordnungsverfügungen oder Durchsuchungsbeschlüsse, das Stichwort: "Gefahr im Verzug" genügt und besagt einfach nur, dass es sich um einen akuten Tierschutzfall handelt (mit Schmerzen, Leid und Qualen). Anwälte helfen euch hier herzlich wenig, da in der Hirarchie die Tierschutzparagraphen viel zu weit oben stehen. Anwälte können zwar euren Schriftverkehr übernehmen oder euch (im Nachhinein) vor Gericht anwaltlich vertreten, sie können euch jedoch nicht vor der Gegenwart bewahren, z.B. wenn das Veterinäramt vor eurer Tür steht und eine Begutachtung des Tieres oder eine Wohnungsbegehung vornehmen will. Hier hilft es Zeugen zu haben, zum Einen, dass ihr euch selbst sicherer fühlt und zum Anderen, um den Ablauf der Kontrolle objektiv zu dokumentieren und sich vor Missverständnissen zu schützen. Das Veterinäramt kommt grundsätzlich mindestens zu zweit und wenn die Mitarbeiter riesen Schiss haben, sogar zu viert (plus 2 Polizisten). Leider ist auch das korrekt und wie ich bereits geschrieben habe, braucht das Veterinäramt nur einen Verdacht zu äußern, um Polizeischutz zu bekommen. Der Schutz von Amtsträgern steht über dem Schutz von Privatpersonen.
Wenn ihr lange (Wochen oder Monate) nichts vom Veterinäramt hört, ist das erst einmal kein schlechtes Zeichen. Das bedeutet auch nicht gleich, dass hier irgendwas gegen euch beantragt wird, denn das geht eigentlich ziemlich schnell. Hier kann ich euch beruhigen, da ich diese Ängste bereits durchlaufen habe, bis hin zur Wegnahme meiner Hündin. Beim Veterinäramt handelt sich um ein Amt und schlampige, langsame Sachbearbeitung gibt es natürlich auch hier. Wenn ihr aktuell auf Stand seid, dem Veterinäramt geantwortet und den Tierarztbesuch gemacht habt bzw. eure Auflagen erfüllt, gibt es auch absolut keinen Grund, sich Sorgen zu machen !!! Ich möchte euch hiermit die Angst davor nehmen, dass euer Vierbeiner weggenommen wird, denn sowas geht sehr schnell.
Benötigt ihr einen Anwalt, so sollte es auf jeden Fall ein auf Tierrecht spezialisierter Anwalt sein und die sind leider extrem selten. In meiner Stadt gibt es nur 1 Anwältin, die auf Tierrecht spezialisiert ist. Bei ihr unterzukommen ist aufgrund der hohen Auslastung jedoch unmöglich.
Dann bleiben einem nur noch die auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwälte und die sind absolut nicht mit Tierrecht vergleichbar, denn die haben keine Ahnung von den Tierschutzparagraphen.
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